Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, weist auf das Sonderkündigungsrecht hin, dass Versicherten zusteht, wenn ihre Kasse den Beitragssatz gegenüber dem Vorjahr erhöht hat und „fordert die Versicherten zum kritischen Leistungsvergleich und zum Nutzen des Sonderkündigungsrechtes auf. (...)
Es lohnt sich dabei der Blick auf die Leistungen ihrer Krankenkasse, insbesondere ob und in welchem Umfang beispielsweise osteopathische Behandlungen übernommen werden.“
Die aktualisierte Kassenliste auf Osteokompass erlaubt diesen Vergleich: sie führt für jede Kasse den Beitragssatz 2015 auf und zeigt auf, ob und wie sich dieser gegenüber 2014 geändert hat.