Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, berichtet, dass das Bundessozialgericht über freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen entscheiden wird, nachdem gegen ein ergangenes Urteil eines Landessozialgerichts Revision eingelegt worden ist.
Die Thematik ist auch für Osteopathen relevant, die freie Mitarbeiter in ihrer Praxis beschäftigen oder als freie Mitarbeiter in einer Praxis arbeiten.