Die AOK Baden-Württemberg hat ihre Leistung Osteopathie Anfang des Jahres ergänzt. Galt das Angebot bisher nur für die Behandlung von Schreikindern, so erhalten seit Anfang des Jahres Versicherte über das „Gesundheitskonto allgemein“ „3 Sitzungen à 40,00 Euro“ anteilig erstattet.
In der entsprechenden Satzungsänderung heißt es dazu:
„Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem nach Kapitel 4 des SGB V zugelassenen Arzt bzw. Heilmittelerbringer durchgeführt wird, wenn dieser Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist bzw. eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.“
Aufgrund der beiden unterschiedlichen Leistungen wird die AOK Baden-Württemberg zweimal auf der Kassenliste auf Osteokompass geführt.