Nach vier Wochen ist die Zeichnungsfrist für die Petition 53837 des Bundesverbandes Osteopathie, BVO, über „die staatliche Anerkennung des Berufsbildes Osteopath als eigenständiger Beruf mit primärem Patientenkontakt und damit die Implementierung der Osteopathie als zweiten zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Beruf im Gesundheitssystem“ abgelaufen (siehe News vom 28.01.15).
Trotz 8.405 Unterstützern wurde das Quorum von mindestens 50.000 Unterstützern nicht erreicht. Im Regelfall entscheidet das Quorum darüber, ob eine Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird und der Petent, in diesem Fall der BVO, „zu dieser Beratung eingeladen und (...) sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen (darf).“
Die Petition wird unabhängig von der Anzahl der Unterstützer parlamentarisch geprüft. Gegen die Petition hatte sich der ärztliche Dachverband Berufsverband deutscher osteopathischer Ärzteverbände, BDOÄ, ausgesprochen (siehe News vom 19.02.15).