Auch die DAK Gesundheit hat ihre Leistungen für Osteopathie verringert.
Waren diese gemäß Satzung vorher auf „insgesamt auf 160,00 Euro pro Kalenderjahr begrenzt“, so ist laut neuer Satzung nun der „Zuschuss für diese Leistungen (...) auf zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr begrenzt“.
Da die einzelnen Sitzungen aber weiterhin mit max. 60,00 Euro erstattet werden, verringert sich damit die Erstattungssumme von max. 160 auf max. 120 Euro pro Jahr.
Die Leistung darf weiterhin nur von Kassenärzten mit „osteopathische(r) Zusatzausbildung von mindestens 700 Stunden“ erbracht werden.