Die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse BARMER GEK hat für ihre ca. 8,6 Mio. Versicherte gemäß eigener Satzung in der Fassung vom 21. März 2015 (§ 37, Abs. 4) ihren Erstattungsbetrag für osteopathische Leistungen von 100 Euro auf 50 Euro pro Jahr halbiert. Voraussetzung für die Erstattung ist u.a. die Teilnahme an einem Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Quelle: www.barmer-gek.de