Der Verband Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, zitiert aus einem Schreiben der AOK Baden-Württemberg, wonach „die qualitätsgesicherte und rechtmäßige (osteopathische) Behandlung nach wie vor ausschließlich in der Entscheidung und Verantwortung des/der Mediziners/Medizinerin und Therapeuten/Therapeutin“ liegt.
Laut Verband verstößt ein Physiotherapeut, der osteopathisch behandelt
„gegen sein eigenes Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), gegen das Heilpraktikergesetz, gegen das Patientenrechtegesetz und, soweit er seine Tätigkeit bewirbt, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz. (...)
Die hpO empfiehlt deshalb allen Nicht-Medizinern, die (...) Osteopathie nicht rechtmäßig praktizieren, unbedingt die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben.“