Wie der Verband Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet, wurden auf dem Deutschen Ärztetag Mitte Mai in Frankfurt drei Beschlüsse gegen eine Teilung des Direktzugangs gefasst.
Demnach ist „die Akademisierung von Gesundheitsfachberufen mit dem Ziel der Substitution ärztlicher Tätigkeit (...) abzulehnen.“
Können „ein ‚Direktzugang’ der Patienten ohne vorherigen Arztkontakt und die Einführung einer ‚Blankoverordnung’ (...) den Behandlungserfolg gefährden“ weil „die Verantwortung für den Patienten (...) grundsätzlich nicht teilbar (ist).“
Und lehnt „Die deutsche Ärzteschaft (...) einen Direktzugang zu GKV-erstattungsfähigen Therapieangeboten (...) ab“ denn „die Stellung einer korrekten Diagnose ist eine urärztliche Aufgabe.“
Deshalb sollten laut hpO „die Bestrebungen nach einem eigenständigen Heilberuf (...) auf dem Heilpraktikergesetz aufbauen. Nur das Heilpraktikergesetz gewährleistet die vollumfängliche und rechtssichere Ausübung der nicht-ärztlichen Osteopathie im Direktzugang.“