Wie der Verband Physikalische Therapie, VPT, mitteilt, hat der Bundesgerichtshof BGH in einem aktuellen Urteil entschieden, „dass die Wiedergabe vom Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe darstellt.“
Laut VPT kann „Für Physiotherapeuten (....) in diesem Zusammenhang grundsätzlich nichts anderes gelten als für Zahnärzte.“