Auch die gesetzliche Krankenkasse IKK Nord senkt für ihre ca. 240.000 Versicherten den Erstattungsbetrag für Osteopathie. Übernahm die Kasse bislang „die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten“ und erstattete „80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 EUR pro Sitzung und 300 EUR pro Kalenderjahr,“ so wird jetzt nur noch die „Bezuschussung einer osteopathischen Behandlung in Höhe von 50,00 EUR pro Kalenderjahr“ gewährt.
Quelle: www.ikk-nord.de