Seit Anfang des Jahres haben laut Osteokompass mittlerweile 12 gesetzliche Krankenkassen ihre anteilige Erstattung der Osteopathie teils deutlich reduziert (siehe News vom 30.06.15), darunter die IKK Nord gleich zweimal (siehe News vom 01.07.15 und News vom 21.04.15).
Nun hat der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, diese Leistungssenkungen zum Anlass genommen, „für einen Appell an alle Kassen, die Voraussetzungen für die Kostenerstattung anzupassen.“
Der VOD fordert „die Anforderungen an die Teilnahme an der Erstattung im Sinne der Patientensicherheit und Rechtssicherheit“ zu erhöhen, um „hierdurch sinnvoll Kosten“ einzusparen.
Ein aktuelles Verzeichnis aller gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten, führt Osteokompass unter der Rubrik Patienteninfo > Krankenkassen.