Wie der Verband Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet, äußert sich der GKV-Spitzenverband nicht zu „inhaltlichen Fragen der Leistungsausgestaltung und Qualitätssicherung“ in der Osteopathie, denn dies sei „ausschließlich (...) ein Wettbewerbsfeld der Krankenkassen.“
Die hpO hatten den GKV-Spitzenverband angeschrieben und „die aktuelle Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen durch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen moniert und auf die damit einhergehenden Rechtsverstöße hingewiesen.“