Während die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Bezuschussung osteopathischer Leistungen von max. 120 EUR auf max. 150 EUR erhöht, halbiert sie den Betrag für die osteopathische Behandlung von Säuglingen.
Hieß es bislang “Ist das Baby bei uns versichert und unter einem Jahr alt, können wir (…) bis zu 300 € für solche Behandlungen über das KKH Familienpaket zahlen”, so lautet es nun: “Wir erstatten allen Versicherten – auch Säuglingen – bis zu 150 € pro Kalenderjahr (maximal drei Sitzungen à 50 €).”
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse zählt bundesweit ca. 1,6 Mio. Versicherte.
Quelle: www.osteokompass.de