Die gesetzliche Krankenkasse BKK SBH hat die Bezuschussung osteopathischer Leistungen leicht um 10 EUR pro Sitzung gesenkt. Statt höchstens 50 EUR pro Sitzung, bezuschusst die Kasse nun “höchstens 40 € je Sitzung bei 6 Sitzungen pro Jahr.”
Physiotherapeuten scheint die Kasse als Leistungserbringer für Osteopathie nicht mehr anzuerkennen, da folgender Passus aus den Voraussetzungen gestrichen wurde: “Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt.”
Die BKK Technoform zählt über 30.000 Versicherte in Baden-Württemberg.